Auf eine öffentliche Einführung der neu und wiedergewählten Presbyterinnen und Presbyter in einem Gottesdienst wird auf Beschluss der Landeskirche und des Kreissynodalvorstandes (KSV) verzichtet.
Diese Mitglieder gelten mit Ablauf des 22. März 2020 als eingeführt und im Amt bestätigt:
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